Grundeigentum - neuhausen.ch

2018-4-3 · Grundeigentum Beilage zum Inventarfragebogen Kanton Schaffhausen Sofern die verstorbene Person (oder eines seiner minderjährigen Kinder) über Grundeigentum verfügt, ist dies auf dem Inventarfragebogen zu vermerken. Sofern der Platz dazu nicht ausreicht, sind die weiteren Grundstü-cke auf diesem Beiblatt aufzuführen.

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